Muss Staat Betreuungskosten übernehmen?

Ein Urteil des Kassationsgerichts macht Angehörigen von Demenzpatienten Hoffnung.

Alzheimer-Vereinigung Südtirol

Ob der Staat die Kosten für die Betreuung tatsächlich zahlen muss, hängt von Krankheitsbild und Dokumentation ab.

Ein Urteil des Kassationsgerichts könnte für die Angehörigen von Demenzpatienten weitreichende Folgen haben: Das Höchstgericht hat zum wiederholten Male festgestellt, dass in bestimmten Fällen die öffentliche Hand – sprich: der Gesundheitsbetrieb – die Kosten der Betreuung von Demenzkranken übernehmen muss. Und die Entscheidung ist sogar rückwirkend anwendbar, das heißt: Auch die Ausgaben für mittlerweile verstorbene Patienten könnten geltend gemacht werden.

EDUCARE – Erste Hilfe

Einladung für den 17.09.2026 - Kurs für Pflegekräfte und Caregiver

Ein Austausch über den Umgang mit Demenz

Beitrag aus der Seite STOL.it vom 14.09.2026

Verein ASAA: Spannende Vorträge zum Thema Alzheimer im September

Weltalzheimertag am 21.09.2026

Unsere Sponsoren