Muss Staat Betreuungskosten übernehmen?

Ein Urteil des Kassationsgerichts macht Angehörigen von Demenzpatienten Hoffnung.

Alzheimer-Vereinigung Südtirol

Ob der Staat die Kosten für die Betreuung tatsächlich zahlen muss, hängt von Krankheitsbild und Dokumentation ab.

Ein Urteil des Kassationsgerichts könnte für die Angehörigen von Demenzpatienten weitreichende Folgen haben: Das Höchstgericht hat zum wiederholten Male festgestellt, dass in bestimmten Fällen die öffentliche Hand – sprich: der Gesundheitsbetrieb – die Kosten der Betreuung von Demenzkranken übernehmen muss. Und die Entscheidung ist sogar rückwirkend anwendbar, das heißt: Auch die Ausgaben für mittlerweile verstorbene Patienten könnten geltend gemacht werden.

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Die Kosten sollten von der öffentlichen Hand getragen werden, wenn die Aufnahme aufgrund der nötigen ärztlichen Betreuung erfolgt

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