25.01.2024
Grenzen setzen
Unerwünschte und sexualisierte Verhaltensweisen sind klar zu benennen und Grenzen sollen deutlich angesprochen werden.
Das dies ohne Abwertung der Person geschehen muss, versteht sich von selbst. Wertschätzende Äußerungen könnten wie folgt formuliert werden: „Sie wünschen sich dort Berührung, aber bekommen sie nicht.“ „Sie hätten das gerne, aber ich bin dafür nicht zuständig und mache das nicht“. „Sie vermissen ihren Partner/ihre Partnerin?“ Eine gelingende Kommunikation mit Hilfe der Validation nach Feil oder dem person-zentrierten Ansatz nach Kitwood sind geeignet, die Würde zu wahren und die Person von ihrem Verhalten zu trennen.
Die Person ist immer zu achten, auch wenn das Verhalten unangemessen sein kann. Um den sexuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, haben sich Hilfsmittel wie Vibratoren aber auch Therapien, die die Sinne anregen, wie Heilmassagen, Musik und Tanz bewährt.
Grenzverletzungen, Übergriff und Gewalt
Zahllose sexuelle Übergriffe durch Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen oder durch Patient*innen in Krankenhäusern finden täglich statt, bleiben aber meist unerwähnt und werden zu wenig dokumentiert. Pflegekräfte sind im Umgang zu wenig geschult und fühlen sich allein gelassen. Nur besonders schwere Fälle von sexuellem Missbrauch in Pflegeeinrichtungen findet den Weg in die Medien, wie ein besonders dramatischer Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt. Ein Mitarbeiter soll mutmaßlich an mindestens 14 Bewohner*innen bis Juni 2023 sexuelle Gewalt ausgeübt haben.
Abschließend
Das Bedürfnis nach Berührung, Zärtlichkeit und Sexualität ist individuell höchst unterschiedlich und darf in keinem Alter abgewertet werden. Besonders im Umgang mit Menschen mit kognitiven Einschränkungen braucht es in diesem Zusammenhang ein hohes Maß an Sensibilität und Einfühlungsvermögen. Ein positiver Umgang mit sexuellen Bedürfnissen trägt maßgeblich zur Lebensqualität bei.
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