07.08.2025
Überlegungen Ulrich Seitz zur Pflegeinstufung
Schwierigkeiten mit der neuen Regelung für die Pflegeeinstufung Mitte 2023

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung für die Pflegeeinstufung Mitte 2023 sind große Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufgetreten, die korrigiert werden müssen.
Die wichtigsten kritischen Punkte betreffen:
- Kostenpflichtiges Attest durch den Allgemeinmediziner/Hausarzt: Auch wenn fachärztliche Atteste/Berichte vorliegen, die die Pathologie und den Verlauf der Krankheit bescheinigen, ist ein kostenpflichtiges Attest durch den Allgemeinmediziner erforderlich, was für die Familien mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
- Probleme bei der automatischen Zuweisung der ersten Pflegestufe: Derzeit wird bei erstmalig gestellten Anträgen auf Pflegegeld automatisch die erste Pflegestufe für 18 Monate zugewiesen. Dieser Automatismus entspricht nicht immer dem tatsächlichen Pflegebedarf der Nutzer und sollte abgeschafft werden. Bei einer erneuten Einstufung wegen einer Verschlechterung wird die höhere Pflegestufe nur dann gewährt, wenn bei der vorherigen Bewertung bereits ein Bedarf festgestellt wurde, der dieser Stufe nahekommt. Darüber hinaus wurde das Verfahren für den Erhalt des Pflegegeldes in Südtirol ab Februar 2023 dahingehend geändert, dass die Bedarfsermittlung hauptsächlich bei den zuständigen Ämtern gegen Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgt und nicht mehr zu Hause. Diese neue Regelung hat jedoch zu zahlreichen Beschwerden geführt, da sie nicht immer eine genaue Beurteilung des Pflegebedarfs gewährleistet. In einigen Fällen wurde der Beitrag für einen längeren Zeitraum verlängert, um die Kosten für häusliche Pflege und Pflegeheime zu unterstützen, allerdings nur in der Provinz Bozen.
- Wartelisten für die Begutachtung: Lange Wartezeiten für die Begutachtung (derzeit 6-7 Monate) benachteiligen Familien, die dringend eine Betreuung benötigen und sich die Kosten für eine Betreuungsperson nicht leisten können, während sie auf den Zuschuss warten.
In Anbetracht dieser kritischen Punkte erscheint eine Überprüfung des Verfahrens zur Gewährung von Pflegegeld notwendig. Folgende Änderungen wären wichtig:
- Abschaffung des Automatismus der ersten Pflegestufe/ersten Pflegeeinstufung: die automatische Zuweisung der ersten Pflegestufe für die meisten Fälle sollte überprüft werden, um eine genauere und zeitnahe Bewertung zu ermöglichen, insbesondere in den schwerwiegendsten Situationen.
- Möglichkeit der Beantragung einer Verschlechterung: Derzeit ist die Beantragung einer Verschlechterung erst nach sechs Monaten und nur im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit möglich. Es wird gefordert, dass ein Antrag auf Verschlimmerung auch vor Ablauf dieser Frist gestellt werden kann, insbesondere in Situationen, in denen sich die Krankheit rasch verschlechtert
- Dringlichkeitsprüfung bei fortgeschrittener Krankheit:
- Für Personen mit fortgeschrittenen oder unheilbaren Krankheiten sollte ein Verfahren festgelegt werden, das die Kontinuität der Auszahlung der finanziellen Unterstützung ohne Unterbrechung gewährleistet. In diesen Fällen sollte der Verlängerungsantrag nicht nach dem Standardverfahren bearbeitet werden, sondern vorrangig, um Unterbrechungen bei der Auszahlung der Beihilfe zu vermeiden. Für Krankheiten, die sich nicht bessern können oder als irreversibel gelten, wird jedoch vorgeschlagen, die regelmäßige Erneuerung ganz abzuschaffen. Der Beitrag sollte auf Dauer gewährt werden, was das Verfahren sowohl für die Antragsteller als auch für die Verwaltung vereinfacht und den Beteiligten mehr Sicherheit gibt.
- Wiedereinführung der Heimbeurteilung: Das derzeitige Verfahren sieht vor, dass die Beurteilung in den zuständigen Ämtern gegen Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgt. Es wird gefordert, dass die Möglichkeit der Beurteilung zu Hause wieder eingeführt wird, ohne dass zusätzliche Bescheinigungen erforderlich sind.
- Überprüfung der Zusammensetzung des Bewertungsausschusses:
Um den Bewertungsprozess effizienter und schneller zu gestalten, wird eine Änderung der Zusammensetzung der Kommission vorgeschlagen. Ziel ist es, das System zu straffen und die Verfahren in Fällen zu vereinfachen, in denen ärztliche Bescheinigungen von Fachärzten für bestimmte Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson, Tumore usw. vorliegen. In solchen Fällen sollte die Bewertung von Amts wegen erfolgen, ohne dass die Kommission einberufen werden muss.
- Vorschläge zur Unterstützung von Familienangehörigen: Es ist notwendig, konkrete Entlastungsmaßnahmen für die an der häuslichen Pflege beteiligten Familienangehörigen vorzusehen, die ihnen eine leicht zugängliche Unterstützung garantieren.
- Zugang zu aktuellen Daten über Leistungserbringung, Einstufung und Dienstleistungen für den Zeitraum 2023-2024 sowie über Wartezeiten und eingelegte Rechtsmittel.
- Aktivierung eines Landesregisters für Pflegekräfte/Badanti): Dieses Instrument könnte es Familien erleichtern, qualifizierte Haushaltshilfen zu finden.
- Einrichtung einer anerkannten Gruppe von Freiwilligen: Das Seniorennetzwerk „Rete anziani“ schlägt die Einrichtung einer Gruppe von Freiwilligen mit Erfahrung im Sozial- und Gesundheitsbereich vor (z. B. Krankenschwestern und Sozialarbeiter im Ruhestand), die das Bewertungsteam unterstützen und die Wartezeiten verkürzen sollen.
Herzliche Grüße
Ulrich Seitz
Präsident Verein Alzheimer Südtirol ASAA und der Stiftung Pilsenhof Terlan
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