02.04.2025
Kostenübernahme
Nach einer Entscheidung der Kassation müssen sämtliche mit einer Alzheimer-Erkrankung einhergehende Kosten von Sanität getragen werden
„Innerhalb von zehn Jahren können alle im Zusammenhang mit der Erkrankung stehenden Kosten rückwirkend zurückverlangt werden.“
Der Verein Alzheimer Südtirol Alto Adige (ASAA) hat sich gestern zur Vollversammlung in Bozen getroffen. Dabei stand vor allem das Thema der Alzheimer-Gebühren-Verordnung im Mittelpunkt.
Zur Kostenerstattung für Familien von Menschen mit Demenz, die regelmäßige medizinische und pflegerische Betreuung benötigen, war ein runder Tisch mit Fachleuten verschiedener Bereiche organisiert, um eine umfassende Beratung zu ermöglichen. Eingeladen waren Rechtsanwälte, Psychologen und Experten für Fachgutachten vor Gericht sowie auf dem Gebiet der Sachwalterschaft. „Nach einer kürzlich getroffenen Entscheidung vom Obersten Kassationsgerichtshof in Rom ist es so, dass die im Falle einer Alzheimer-Diagnose oder einer anderen degenerativen Krankheit anfallenden Kosten und Gebühren vollständig vom Gesundheitsdienst übernommen werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Perathoner.
Wenn die medizinische Pflege für eine bessere Zukunft des Patienten notwendig ist, dann würde dies die Kostenübernahme durch die Sanität rechtfertigen, heißt es in der Begründung der Kassation. Solange die Politik jedoch nicht eingreift, bliebe diese Bestimmung wirkungslos, so Perathoner. …
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