Was wird von Töchtern und Söhnen erwartet?

Das 4. Gebot besagt, dass Vater und Mutter zu ehren sind.

Das 4. Gebot besagt, dass Vater und Mutter zu ehren sind. In der Entstehungszeit des Alten Testaments gab es keine Renten- oder Krankenversicherung. Daher kann das Gebot auch als Generationenvertrag der damaligen Zeit gelesen werden. Heute fällt die Auslegung dieses Gebots je nach Konfession oder Glaubensrichtung unterschiedlich aus. Für viele kommt das 4. Gebot einer moralischen Verpflichtung den Eltern gegenüber gleich. Ehren bedeutet in jedem Fall Verantwortung zu übernehmen, respektvoll zu sein und zu sorgen, dass der einsame, kranke oder sonst wie bedürftige Elternteil versorgt und seine Würde geachtet wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Erkrankten zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung leben, in beiden Fällen sind die „Eltern-Kümmerer“ ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität.

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Wenn Sorge Pflicht wird

Nicht jeder alte und pflegebedürftige Mensch hat eine Pflegeversicherung abgeschlossen oder sonstige finanzielle Mittel, um Pflegeleistungen zu kaufen. Daher müssen Angehörige einspringen und die gesamte Betreuungslast tragen. Wenn durch die mit der Erkrankung verbundenen Wesensveränderungen Mutter oder Vater zu „Fremden werden“, sind die Belastungen noch größer und verstärken das Gefühl der Ausweglosigkeit. Wenn auch FreundInnen und andere Verwandte den Kontakt abbrechen, weil sie keine Geschichten aus dem Pflegealltag hören wollen, besteht die Gefahr von Isolation und Einsamkeit.

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