Pflegegeld für Personen mit einer Demenzdiagnose

Informationen für die Antragstellung

Pflegebedürftige Personen mit einer Demenzdiagnose können einen Antrag stellen, der sich speziell auf die Demenzdiagnose bezieht. Pflegebedürftige Personen mit einer Demenzdiagnose können um diese Art von Pflegegeld ansuchen: Pflegegeld für pflegebedürftige Personen mit einer Demenzdiagnose.

Bei Personen mit einer Demenzdiagnose wird keine Pflegeeinstufung durchgeführt, da die Zuweisung der Pflegestufe von Amts wegen erfolgt. Die zugewiesene Pflegestufe ist vom Schweregrad der Demenzerkrankung abhängig.

 

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