Hilfestellungen des Landes für pflegende Angehörige

von Dr. Eugenio Bizzotto

Es handelt sich um einen Zuschuss, der ausbezahlt wird, wenn Rentenbeiträge in die Pensionskasse eingezahlt werden, auch in einem Zusatzrentenfonds, um die Zeiten des Fernbleibens von der Arbeit für die Hauspflege und Betreuung von schwerpflegebedürftigen Familienmitgliedern oder vollzeit anvertrauten Minderjährigen, die sich in der 2., 3. oder 4. Landespflegestufe befinden, oder von eigenen Kindern unter 5 Jahren, denen ein Zivilinvaliditätsgrad von mindestens 74% zuerkannt wurde, oder Zivilblinde oder Taube sind, rentenmäßig abzudecken.

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