Was sagt das Gesetz zur Erstattung von Pflegeheim-Gebühren

Webinar

  • Datum

    12. Dezember 2025

  • Uhrzeit

    16:00 –

  • Ort

    online

  • Anmeldung

    Sollten Sie interessiert sein, melden Sie sich bitte unter info@asaa.it an und wir lassen Ihnen den Link zukommen.

Das Italienische Gesetz und wichtige Urteile des Kassationsgerichtshofs –  wie das Urteil Nr. 26943/2024 – haben festgelegt, dass der Nationale Gesundheitsdienst (SSN) die Gesundheitskosten der Stationären Pflegeeinrichtung übernehmen muss, insbesondere wenn es sich um pflegebedürftige Patienten mit komplexen Pflegebedürfnissen handelt, wie z. B. Alzheimer-Patienten.

Da die Sachlage nicht ganz übersichtlich ist, vor allem auch was die Lage für Südtirol angeht, haben wir unseren Rechtsexperten im Verein Alzheimer Südtirol ASAA EO, Rechtsanwalt Dr. Alexander Kritzinger ersucht, sich mit der Materie näher auseinanderzusetzen.

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen aus der Bevölkerung, erklären wir nun in einem Webinar am Freitag, den 12.12.2025 um 16 Uhr, welche Voraussetzungen wie und wann gegeben sein müssen, damit entsprechende Anträge überhaupt gestellt beziehungsweise rechtliche Schritte gesetzt werden können.

Wir danken Ihnen für das wertvolle Interesse.

Unsere Sponsoren