Erstattung von Pflegeheim-Gebühren

Was sagt das Gesetz dazu?
Einladung Webinar

Das Italienische Gesetz und wichtige Urteile des Kassationsgerichtshofs –  wie das Urteil Nr. 26943/2024 – haben festgelegt, dass der Nationale Gesundheitsdienst (SSN) die Gesundheitskosten der Stationären Pflegeeinrichtung übernehmen muss, insbesondere wenn es sich um pflegebedürftige Patienten mit komplexen Pflegebedürfnissen handelt, wie z. B. Alzheimer-Patienten.

Da die Sachlage nicht ganz übersichtlich ist, vor allem auch was die Lage für Südtirol angeht, haben wir unseren Rechtsexperten im Verein Alzheimer Südtirol ASAA EO, Rechtsanwalt Dr. Alexander Kritzinger ersucht, sich mit der Materie näher auseinanderzusetzen.

Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung werden wir ein Webinar veranstalten, um nützliche Informationen zu vermitteln.

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“Weihnachts-Gospel“

Eiladung zum “Weihnachts-Gospel“ mit der Gruppe „David Gulley and the Cleveland Chorale“

Rechtsweg hat gute Chancen

Wegweisende Urteile und Pflegekosten - „Passen Voraussetzungen, Gang zum Gericht erwägen“

Termine, die Sie sich vormerken sollten

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