27.04.2023
Rechtsgeschäfte mit Demenz
Demente Menschen erinnern sich nicht, Dinge bereits erledigt zu haben, wie zum Beispiel, ob sie Geld abgehoben haben. Schnell kann das im finanziellen Desaster enden.
Aus der Zeitschrift „Dolomiten“ vom 22.04.2023
Inforeihe der Alzheimervereinigung Südtirol zu Rechtsgeschäften bei Demenz macht Halt im Passeiertal
Demente Menschen erinnern sich nicht, Dinge bereits erledigt zu haben, wie zum Beispiel, ob sie Geld abgehoben haben. Schnell kann das im finanziellen Desaster enden. Die Alzheimervereinigung Südtirol schult nun unter anderem die Öffentlichkeit im Umgang mit Demenzkranken. Bei einem kürzlich stattgefundenen Info-Abend im Sozialsprengel in St. Leonhard im Passeiertal wurden Fragen rund um vermögensrechtliche Aspekte im Falle einer Demenzerkrankung behandelt. Juristisch ist die Sache klar: Menschen mit Demenz, die noch uneingeschränkt geschäftsfähig sind und nicht betreut werden, können mit ihrem Geld machen, was sie wollen. Demenzkranke Menschen verlernen, mit Geld umzugehen. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, da sie Geld- und Bankgeschäfte nicht mehr selber erledigen können, das weiß ganz besonders Rechtsanwalt Alexander Kritzinger, der mit Ulrich Seitz, dem Präsidenten der Alzheimervereinigung Südtirol ASAA den Infoabend gestaltet hat. Tatsache ist: Einkäufe bezahlen, am Automaten Bares abheben, Überweisungen durchführen, einen Dauerauftrag ändern – all das durchschauen sie nicht mehr. Angehörige sehen sich in einem Dilemma, betont Ulrich Seitz. Es sind somit Vorkehrungen nötig, damit Demenzkranke sich finanziell nicht schaden – oder andere ihre Lage ausnutzen. Gleichzeitig gilt es, sie in ihrer Selbstbestimmung so wenig wie möglich einzuschränken. Ein sensibler Punkt: „Bargeld zu haben, gehört zum Selbstwertgefühl des Menschen“. Und gerade in diesem Zusammenhang erinnert Ulrich Seitz an das Phänomen Eigentums- und Vermögensdelikte gegen ältere Menschen, das auch in Südtirol immer öfters um sich greift. Die Bandbreite der Delikte ist groß. Das reicht vom Enkeltrick und Schockanrufen, mit denen Betrüger ihre Opfer dazu bringen, ihnen Geld auszuhändigen – bis hin zu Trickdiebstählen, bei denen die Langfinger an der Haustür vorgaukeln, sie seien Mitarbeiter öffentlicher Behörden.
Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, braucht erhingegen eine gesetzliche Vertretung. Zunächst wird geklärt, ob es eine Alternative zur so genanntenSachwalterschaft gibt. Gibt es keine, kann ein Sachwalter bestellt werden. Er übernimmt die gesetzliche Vertretung des Betroffenen in denjenigen Bereichen, in denen der Betroffene sich selbst nicht vertreten kann.Das bedeutet konkret Verantwortung für einen Menschen zu übernehmen, der auf diese Hilfe angewiesen ist. Eine Sachwalterschaft ist rechtlich verbindlich, so RA Kritzinger. Über info@asaa.it erhalten Interessierte weitere wichtige Informationen rund um dieses Thema. Wir bieten den Austausch mit Experten an, auch beim bevorstehenden Infonachmittag am 12.05.2023 in Montan, wo verschiedenste Sachfragen der Familien juridischer, pflegerischer und klinischer Natur zur Sprache gelangen. Nähere Infos überinfo@asaa.it
Im Bild von links: RA Alexander Kritzinger, Brigitte Kofler Freiwillige der Alzheimervereinigung Südtirol und Präsident der ASAA Ulrich Seitz
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